Den Kurbeitrag, den wir ohne Abzug an die Gemeinde Reit im Winkl abführen müssen,berechnen wir separat!
Informationen zur Kurbeitragsregelung 1. Für alle Personen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr 16. Dezember bis 31. März: 2,70 € 1. Juni bis 15. Oktober: 2,50 € 1. April bis 31. Mai und 16. Oktober bis 15. Dezember: 1,40 € 2. Für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 17. Lebensjahr 16. Dezember bis 31. März: 1,20 € 1. Juni bis 15. Oktober: 1,00 € 1. April bis 31. Mai und 16. Oktober bis 15. Dezember: 0,90 € 3. Für schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 bis einschließlich GdB 99 beträgt der Kurbeitrag pro Aufenthaltstag die Hälfte der Beträge nach Ziffer 1 oder Ziffer 2. 4. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte mit GdB 100 und deren notwendige Begleitperson sind von der Entrichtung der Kurabgabe befreit. Bitte kalkulieren Sie diese Beträge bei Ihren Berechnungen mit ein. Winterpreise bis einschl. 30. April |